Energiecontrolling, Alternatives System oder Energieaudit
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit energieintensiver Produktion können eine Rückerstattung von bis zu 90% der Stromsteuer und der Energiesteuer durch den Betrieb eines Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz erhalten. Dazu kommen die teilweise hohen Energieeinsparungen, die der fortgesetzte Betrieb eines solchen Systems mit sich bringt.
Für die Steuererstattungen sind bestimmte finanzielle und organisatorische Voraussetzungen zu erfüllen, die dasBemühen des Unternehmens um Energieeinsparung unterstützen und dokumentieren sollen:
1. Hohe Strom- oder Energiesteuern in Bezug auf die Rentenversicherungsbeiträge. Auf der Webseite des Hauptzollamtes können Sie mit dem Berechnungsblatt 1451 überprüfen, ob die finanziellen Voraussetzungen in Ihrem Unternehmen vorliegen und welchen Erstattungsbetrag Sie zu erwarten haben.
2. Die Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz (SpaEfV) regelt, welche weiteren Voraussetzungen für die Steuerrückerstattung zu erfüllen sind. KMU können
+ ein Alternatives System nach Anlage 2 SpaEfV oder
+ ein Energiecontrolling nach Anhang BAFA-Richtline Energiemanagementsysteme (weitgehend identisch zum Alternativen System) oder
+ ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder
+ ein Energiemanagementsystem nach DIN EN 50001
einführen und betreiben.
3. Die Systeme müssen jährlich fortgeschrieben und testiert oder zertifiziert (EN 50001) werden.
Wenn für Ihr Unternehmen als KMU ein Alternatives System oder ein Energiecontrolling ausreichend ist, können Sie überschlägig bei einem Erstattungsbetrag von etwa 2.000 Euro mit faktischen Einsparungen rechnen, zuzüglich der Einsparungen an Energie durch den Betrieb des Systems.