Die Richtlinie für Einzelmaßnahmen im Rahmen der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude ist zu Beginn diesen Jahres in Kraft getreten. Die BEG bündelt die bestehenden investiven Förderprogramme zu einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot und besteht aus drei Teilen: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. Alle Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude sind mittlerweile offiziell im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Veröffentlicht: 19.06.2021

Dächer von Eigenheimen können noch viel mehr, als die darunterliegende Bausubstanz vor Wind und Wetter zu schützen. Die Rede ist vom sogenannten Nutzdach, das Mehrwerte für die Bewohner ebenso wie für die Umwelt schafft. Fotovoltaikanlagen sind bereits weit verbreitet. Hauseigentümer können damit Ökostrom gewinnen und im eigenen Haushalt nutzen - das spart bares Geld und macht unabhängiger von der externen Energieversorgung. Als Nutzdächer gelten auch Dachbegrünungen - ob in einfach umsetzbarer, extensiver Form oder als naturnahes Biotop mit neuem Lebensraum für Wildbienen und andere bedrohte Insekten. Dämmstoffhersteller wie Bauder bieten für alle Verwendungsarten maßgeschneiderte Lösungen für einen sicheren und dauerhaft dichten Aufbau von Flachdächern.

Veröffentlicht: 16.03.2021
Quelle: djd

Das Umsteigen auf eine moderne Pelletanlage kann sich auszahlen. Immer noch stehen rund 5,7 Millionen Ölkessel in den deutschen Heizungskellern. Sie tragen zu einem großen Teil zu den Treibhausgasemissionen bei. Der Staat belohnt das Umsteigen mit attraktiven Zuschüssen. So gibt es im Rahmen der „Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude“ (BEG) Zuschüsse von bis zu 45 Prozent der Brutto-Investitionskosten bis zu 60.000 € je Wohneinheit, wenn Verbraucher ihre alte Ölheizung zum Beispiel gegen eine umweltfreundliche Pelletanlage austauschen. Besonders emissionsarme Pelletkessel werden mit einem Innovationsbonus von zusätzlichen fünf Prozent belohnt. Zudem fördert das Land NRW die Kombination Pellet + Solar mit zusätzlich insgesamt ca. 3.000 € extra.
Im Neubau können Bauherren Förderungen auch in diesem Jahr über die KfW-Neubauförderung beantragen. Ab Juli 2021 ist es zudem möglich, statt der Kreditförderung wahlweise auch einen Direktzuschuss zu beantragen. Der Einbau einer Pelletheizung kann bei einem sogenannten „Effizienzhaus 55“ mit zusätzlichen 8.250 Euro, bei einem „Effizienzhaus 40“ sogar mit 9.750 Euro honoriert werden. Es lohnt sich daher, rechtzeitig vom fossilen Brennstoff auf erneuerbare, nahezu klimaneutrale Wärmelösungen umzusteigen. Wir informieren Sie gerne näher!

Veröffentlicht: 01.02.2021
Quelle: djd

Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier präsentierte im September für die Branche und Fachwelt etwas überraschend zwanzig Vorschläge zu mehr Klimaschutz. Sie gründen auf einer Allianz aus Gesellschaft, Wirtschaft und Staat und sollen Klimaneutralität und Wohlstand gewährleisten. Dadurch soll das europäisch vereinbarte Ziel einer weitgehenden Klimaneutralität bis 2050 ermöglicht werden. Der GIH, der Verband der Gebäudeenergieberater unter Ingenieuren und Handwerksmeistern, unterstützt viele dieser Forderungen, insbesondere die, dass eine Lösung
parteiübergreifend gefunden werden muss. Eine Auflistung der einzelnen Vorschläge findet sich hier...

Veröffentlicht: 04.10.2020

Der Bundestag hat im Juni und der Bundesrat im Juli dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zugestimmt. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt im August tritt es letztendlich zum 01.11. in Kraft. Das GEG stellt ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien dar. Bislang gelten Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinspargesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ordnungsrechtlich nebeneinander. Weitere Informationen finden sich hier...

Veröffentlicht: 06.09.2020

Seit Jahresbeginn 2020 hat die KfW ihre Förderprogramme an die aktuellen Klimaziele der Bundesregierung angepasst. Es hat sich vor allem die Förderung im Bereich Heizung geändert. Ölheizungen werden nicht mehr gefördert, auch bei der Sanierung zum Effizienzhaus. Die Heizungsförderung ist nun vor allem beim BAFA beheimatet und vereinfacht. Bei detaillierten Fragen können Sie sich jederzeit auch direkt per Email oder Telefon an uns wenden.

Veröffentlicht: 27.07.2020