Ein Energieaudit nach DIN 16247 (DIN EN ISO 50002) stellt die systematische Bewertung der Energieaspekte eines Unternehmens bzw. einer Organisation dar und kann bei allen Unternehmensgrößen und Organisationsformen angewendet werden. Per Definition ist dies die systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauches einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potential für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten.

Im Vergleich zu einem Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 ist ein Energieaudit deutlich schlanker aufgebaut und beschränkt sich im Wesentlichen auf die energetischen Belange. Ein Energieaudit kann z.B. auch für bestimmte Unternehmensteile eingesetzt werden oder auch nur bestimmte Verbesserungsmaßnahmen betrachten.

Im Rahmen der novellierten Fassung soll das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) für alle Unternehmen, die nicht der KMU-Definition unterliegen, regelmäßige Energieaudits vorschreiben. Das betrifft auch alle nicht produzierenden Unternehmen wie z. B. Banken, Handel, Logistik und andere. Wiederholt muss diese Verpflichtung bis zum 05.12.2019 und danach 05.12.2023 erfüllt sein!

Ein Energieaudit in KMU (kleine und mittlere Unternehmen) kann zur Energiesteuerrückerstattung genutzt werden, wesentlich sind allerdings die Möglichkeiten welche durch die Transparenz und die daraus resultierenden Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz entstehen. Im Rahmen des Förderprogramms „Energieberatung Mittelstand“ EBM wird ein Energieaudit mit einem hohen Zuschuss finanziell unterstützt.